Anschubförderungen in der Krebsmedizin

Neue Erkenntnisse, insbesondere in der Molekularbiologie, haben zu deutlich verbesserten Therapie- und Diagnostikmöglichkeiten in der Onkologie geführt. Dennoch sind noch viele Fragen zur Entstehung von Krebs und seiner Behandlung offen.

Mit unserer Anschubförderung wollen wir zum Fortschritt  in der Krebsmedizin beitragen und dazu, dass neue Therapiemöglichkeiten gefunden werden und sich die Lebensqualität der Betroffenen weiter verbessert.

Unsere Anschubförderungen sind der Motor, damit aus innovativen Ideen konkrete Projekte werden. Wir unterstützen junge Wissenschaftler:innen mit hervorragenden Projektideen bereits in der frühen Forschungsphase und füllen damit eine Lücke in der Forschungsförderung. Wir leisten so Starthilfe, dass auch der wissenschaftliche Nachwuchs am Wissenschaftsstandort Berlin die Möglichkeit hat, hoch innovative Projekte in der Krebsforschung umzusetzen.

Unsere Förderbedingungen

Hier definieren wir die Themen und auch die Regeln nach denen wir Forschungsprojekte fördern. Es handelt es sich jeweils um ein zeitlich befristetes Engagement zwischen den durchführenden Wissenschaftler:innen und der Berliner Krebsgesellschaft als fördernde Organisation.

Beantragung
Wissenschaftler:innen, die sich für eine Anschubförderung interessieren, müssen bei der Berliner Krebsgesellschaft einen schriftlichen Antrag stellen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass das Vorhaben am Wissenschaftsstandort Berlin durchgeführt wird. Im Antragsformular sollten die Ziele des Vorhabens, das geplante Vorgehen und sämtliche Vorarbeiten ausführlich beschrieben werden.
Der Vorstand der Berliner Krebsgesellschaft entscheidet zweimal im Jahr über die Vergabe der Mittel.

Laufzeit und Dotierung
Die Fördersumme je Projekt beträgt maximal 40.000 Euro für Sach- und/oder Personalmittel.

Verpflichtungen
Eine Anschubförderung ist auch mit Pflichten verbunden. Wird ein Forschungsprojekt bewilligt, müssen die durchführenden Wissenschaftler:innen die Berliner Krebsgesellschaft über den Fortgang des Projektes auf dem Laufenden halten. Das bedeutet: Nach der Hälfte der Projektlaufzeit muss ein Zwischenbericht und nach Beendigung der Förderung ein Abschlussbericht vorgelegt werden. Entstehen im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt Publikationen, muss die Berliner Krebsgesellschaft e.V. als Förderin genannt und ihr ein Exemplar der Publikation überlassen werden.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über forschung[at]berliner-krebsgesellschaft.de.

Hinweis

Wir strukturieren die Vergabe unserer Anschubförderungen neu. Während dieses Prozesses nehmen wir für 2024 keine neuen Anträge auf Anschubförderung entgegen.

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