Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) und die Landeskrebsgesellschaften begrüßen das Vorhaben des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn zur Anhebung der Finanzierung der Krebsberatungsstellen in Deutschland. "Es ist lobenswert, dass Gesundheitsminister Spahn durch seine Initiative jetzt 80 Prozent der Kosten der Krebsberatungsstellen über die Krankenkassen absichern möchte. Viele Krebspatientinnen und -patienten bekommen so die Unterstützung, die sie brauchen," sagt Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der DKG. Spahn hatte sich zur Finanzierung in einem Interview mit der Osnabrücker Zeitung geäußert.
"Die Zusicherung einer nachhaltigen Finanzierung für ambulante Krebsberatungsstellen ist ein bedeutender Meilenstein für die psychoonkologische Versorgung in Deutschland. Damit wurde ein wichtiges Ziel des Nationalen Krebsplans aus dem Jahr 2008 umgesetzt. Auch die Berliner Krebsgesellschaft kann mit dieser Ankündigung die Beratungsangebote für die Betroffenen in der Zukunft weiterentwickeln.", sagt Barbara Kempf, Geschäftsführerin der Berliner Krebsgesellschaft.
Bereits im Juli wurden neue gesetzliche Regelungen zur Finanzierung der Krebsberatungsstellen umgesetzt, die jedoch unzureichend waren: Rückwirkend zum Jahresanfang sollte die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 40 Prozent der Kosten der in der Krebsberatung anfallenden Beratungsleistungen finanzieren. Die Höhe der damals beschlossenen Förderung entspricht dem Bedarf an psychischen Beratungsleistungen. Nachdem nun die Gespräche mit dem Sozialministerium zur Finanzierung des Anteils sozialrechtlicher Beratungen nicht erfolgreich waren, soll die GKV nun das komplette Beratungsspektrum finanzieren.
Laut Spahn soll sie künftig 80 Prozent der Kosten für psychosoziale Beratungsleistungen decken - die Kosten für sozialrechtliche Beratungen sind hier integriert. 15 Prozent der Kosten sollen über die Länder gedeckt werden, 5 Prozent der Kosten sollen durch Eigenmittel der Beratungsstellen, etwa durch Spenden, getragen werden. Die 130 Krebsberatungsstellen der Landeskrebsgesellschaften sind für Patient*innen eine wichtige und niedrigschwellige Anlaufstelle bei psychischen Belastungen und sozialrechtlichen Fragestellungen, die im gesamten Verlauf einer Krebserkrankung auftreten können. Voraussetzung für eine Förderung durch die GKV sind Qualitätsanforderungen, etwa die Qualifikation des Personals, räumliche Voraussetzungen, das EDV-gestützte Qualitätsmanagement und die Dokumentationen der Fälle.
Die Deutsche Krebsgesellschaft Die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (DKG) - eine Nachfolgeorganisation des 1900 gegründeten "Comité für Krebssammelforschung" - ist die größte wissenschaftlich-onkologische Fachgesellschaft im deutschsprachigen Raum. In der DKG vertreten sind rund 8.000 Einzelmitglieder in 25 Arbeitsgemeinschaften, die sich mit der Erforschung und Behandlung von Krebserkrankungen befassen; dazu kommen 16 Landeskrebsgesellschaften und 35 Fördermitglieder. Die DKG engagiert sich für eine Krebsversorgung auf Basis von evidenzbasierter Medizin, Interdisziplinarität und konsequenten Qualitätsstandards, ist Mitinitiatorin des Nationalen Krebsplans und Partnerin der "Nationalen Dekade gegen Krebs". www.krebsgesellschaft.de Die Berliner Krebsgesellschaft
Die Berliner Krebsgesellschaft ist für krebsbetroffene Menschen der Ansprechpartner vor Ort. Kostenfreie persönliche Beratung, direkte Hilfe und weitreichende Unterstützung von Patienten und Angehörigen sind die Kernaufgaben der gemeinnützigen Organisation. Weitere wichtige Aufgaben sind Aufklärung und Information der Berliner Bevölkerung sowie Förderung der Krebsforschung und der ärztlichen Weiterbildung. Der gemeinnützige Verein ist seit über 60 Jahren für das Wohl krebskranker Menschen in Berlin tätig und finanziert sich nahezu ausschließlich über Erbschaften und Spenden. Ziel der Berliner Krebsgesellschaft ist es, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und ihre Heilungschancen zu erhöhen. Spendenkonto: IBAN DE25 1002 0500 0001 2383 00, Bank für Sozialwirtschaft
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